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Stadtplanungs-, Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss (Vorberatung) 04.05.2023
Der Rat beschließt, dass alle auf städtischen Grundstücken vorgesehenen Baumfällungen
(Baugrundstücke, öffentlicher Straßenraum etc.) vorab dem Fachausschuss unter Angabe
von Alter, Größe, Schutzstatus zur Kenntnis gegeben werden, damit im Fachausschuss über
die Maßnahme und seine Auswirkungen beraten werden kann. Dabei ist von der Verwaltung
darzulegen, an welcher Stelle die durch Ratsbeschluss vorgegebenen drei Ersatzbäume
unter Angabe von Art, Größe und Zeitpunkt gepflanzt werden.
Erläuterung
Bäume sind für die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber drohenden
Klimaveränderungen und die Transformation zur „Green City“ besonders wichtig. In letzter
Zeit sind zahlreiche für das Langenhagener Kleinklima bedeutsame Bäume quasi über Nacht
verschwunden, ohne dass die Ratsvertreter und sonstigen Fachleute im Fachausschuss von
diesen Aktionen Kenntnis bekommen haben. Die Fällung der Straßenbäume im öffentlichen
Verkehrsraum am Waggumer Hof und in der Schönefelder Straße sind dabei besonders
auffällig. Um frühzeitig über solche im Regelfall langfristigen Maßnahmen beraten zu
können, soll künftig vorher im Fachauschuss informiert werden.
<BD/2023/072>
Beschlussvorschlag:
Im Zuge der Herstellung der Außenanlagen des Feuerwehrhauses Kaltenweide Krähenwinkel wird der fehlende Geh- und Radweg auf der Westseite der Walsroder Straße zwischen Wagenzeller Straße und Einmündung Hainhäuser Weg inklusive der Querung von der Westseite der Wagenzeller Straße in Fahrtrichtung Stadtmitte hergestellt.
<BD/2022/355>
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat fordert die Energie-Projektgesellschaft Langenhagen mbH (EPL) auf, ihre
bestehenden Wärmenetze weiter auszubauen und bis 2035 vollständig zu dekarbonisieren,
um dem Ziel der Klimaneutralität Rechnung zu tragen. Ein entsprechender
Transformationsplan soll bis Ende 2023 vorliegen.
2. Zugleich soll die EPL neue Wärmenetze mit überwiegend und perspektivisch vollständig
erneuerbarer Wärmeerzeugung in der Stadt errichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Vorgehen mit der enercity AG als
zweitem Gesellschafter der EPL zu vereinbaren und in die Gesellschafterversammlung der
EPL einzubringen.
4. Bei der Planung und Umsetzung soll die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
genutzt werden, die aktuell von der EU-Kommission genehmigt wurde. Gefördert wird die
Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und der Neubau klimaneutraler Netze.
5. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung für Langenhagen zu
erstellen, die unter Berücksichtigung der Planungen der EPL den Transformationspfad für eine
klimaneutrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet bis 2035 beschreibt.
<BD/2022/327>
Änderungsantrag zur Vorlage BD/2022/288
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Arbeiten am Investitionsvorhaben Rathausanbau auszusetzen. Weitere Aufträge hierfür dürfen erst dann erteilt werden, wenn der Rat feststellt, dass durch die Finanzlage der Stadt eine Finanzierung des Rathausanbaus im Rahmen einer ganzheitlichen Investitionsplanung gewährleistet ist.
<BD/2022/288-1>
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt, städtische Grundstücke
1. Deren Zweck Schaffung von Wohnungsbau sind, grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht an Dritte zu vergeben und nicht mehr zu veräußern. Ausnahmen hierzu sind vom Rat zu beschließen.
2. Deren Zweck Gewerbebauten sind, grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht an Dritte zu vergeben und nicht mehr zu veräußern. Ausnahmen hierzu sind vom Rat zu beschließen.
3. Deren Zweck sonstige sind, grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht an Dritte zu vergeben und nicht mehr zu veräußern. Ausnahmen hierzu sind vom Rat zu beschließen.
<BD/2022/130-1>
Am 08.12.2020 hat die Energie Projektgesellschaft Langenhagen (EPL) im Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss über ihre Arbeit berichtet und als ihren Auftrag bezeichnet, das Stadtgebiet Langenhagens durch den Einsatz effizienter Strom- und Wärmeproduktionsanlagen ressourcen- und klimaschonend mit Energie zu versorgen.
Zur Marktdurchdringung wurde angegeben, dass ca. 1.250 Hausanschlüsse bestehen. Der Anteil regenerativen Brennstoffes betrug 45 % (Biogas). Wärme wurde zu 45 % regenerativ erzeugt, Strom zu 76,5 %.
Zitat aus dem Merkblatt zum KfW-Programm 432:
"Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2030 und 2050 sind zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren durch Steigerung der Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung erforderlich. Mit der Produktfamilie "Energetische Stadtsanierung" wird daher im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) neben investiven Maßnahmen (Produktnummern 201 und 202) die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement unterstützt."
Durch das KfW-Programm 432 sind Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte der Wärmeplanung und die Übernahme von Kosten eines Sanierungsmanagements für 3 bis 5 Jahre in Höhe von 75 % der zuschussfähigen Kosten möglich. Weitere bis zu 15 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der Länder und der Europäischen Union finanziert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. A) Wieviel Prozent der privaten Haushalte,
B) wieviel Prozent der städtischen Gebäude und
C) wieviel Prozent der Unternehmen / Betriebe in Langenhagen
werden von der EPL aktuell mit Wärme versorgt und wie hoch ist aktuell der Anteil regenerativ erzeugter Wärme an der insgesamt von der EPL erzeugten Wärme?
2. Welche weiteren Schritte sieht die kommunale Wärmeplanung der Verwaltung und/oder der EPL vor, um die für 2030 und 2050 gesetzten Klimaschutzziele im Bereich der Wärmeversorgung stadtweit zu erreichen?
3. Wann werden alle derzeit vorhandenen Energiezentralen und Nahwärmenetze vollständig mit regenerativen Energien betrieben werden?
4. Wurde die im Jahr 2020 angekündigte Umstellung der Wärmeversorgung des Betriebshofs auf eine Pelletheizung umgesetzt?
5. Welche Wärmeversorgung wurde für die „Wasserwelt“ realisiert, wie hoch ist der Anteil regenerativer Energie?
6. Welche Wärmeversorgung ist für das Gymnasium im Neubau vorgesehen, wie hoch ist der Anteil regenerativer Energie?
7. Werden bei Neubauten städtischer Gebäude (Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrhäuser etc) Nahwärmeinseln eingeplant, inklusive der Versorgung der nahegelegenen nichtstädtischen Gebäude im jeweiligen Quartier?
8. Welche Quartiere in unserer Stadt will die Verwaltung und/oder EPL in den nächsten Jahren mit neuen Nahwärmenetzen versorgen?
9. Welche Ausbaumöglichkeiten sind noch für die etablierten Energiezentralen und Nahwärmenetze gegeben - wieviele Haushalte könnten daran noch angeschlossen werden, ggf. mit Aufrüstung der Anlagen um weitere Module?
10. Wurde eine Priorisierung der Stadtquartiere vorgenommen, z.B. nach Wärmeanschlussdichte oder Wärmebedarf, um die Umstellung auf regenerative Nahwärme bevorzugt dort voranzutreiben, wo es am wirtschaftlichsten und zugleich am effizientesten ist?
11. In welchem Umfang soll dabei das KfW-Programm 432 genutzt werden?
12. Müssen zunächst für Konzepterstellung, Umsetzungsmanagement und erste Investitionen Mittel im städtischen Haushalt oder in der Finanzplanung der EPL vorgesehen werden, und wenn ja, sind solche Mittel in den Planungen bereits enthalten?
13. Wurde bei der aktuell vorgelegten Untersuchung zur möglichen Gründung eigener Stadtwerke in Erwägung gezogen, diesen die kommunale Wärmeplanung und deren Umsetzung zu übertragen?
14. Wird die Idee der Nutzung von Tiefengeothermie auf dem Flughafengelände noch verfolgt und könnte Tiefengeothermie ein lohnender Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung sein?
15. Werden die Flughafengebäude bereits mit regenerativen Energien bewirtschaftet (Wärme, Kühlung, Strom) und wenn nicht oder nur teilweise, gibt es eine Zeit- und Vorgehensplanung für die Umstellung?
16. Welchen Stellenwert werden nach Einschätzung der Verwaltung / der EPL Solarthermie und Erdwärme in der kommunalen Wärmeplanung haben?
17. Wie beurteilt die Verwaltung / die EPL den künftigen Stellenwert der sog. „Kalten Nahwärme“ und ist geplant, diese auch in Langenhagen zu nutzen?
Antwort vom 01.05.2022:
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. A) Wieviel Prozent der privaten Haushalte, (ca. 25.300 WE insgesamt, von EPL versorgt ca. 2.500 HH) ca. 10 %
B) wieviel Prozent der städtischen Gebäude (ca. 110 eigene Gebäude, 20 städtische Gebäude von EPL versorgt) ca. 18 % und
C) wieviel Prozent der Unternehmen / Betriebe in Langenhagen (insgesamt ca. 5.000, von EPL versorgt 11) ca. 0,2 %
werden von der EPL aktuell mit Wärme versorgt und wie hoch ist aktuell der Anteil regenerativ erzeugter Wärme an der insgesamt von der EPL erzeugten Wärme?
Der regenerative Anteil der von EPL insgesamt erzeugten Wärme betrug 31 % im Jahr 2021 und ist damit doppelt so hoch wie der bundesdeutsche Durchschnittswert.
2. Welche weiteren Schritte sieht die kommunale Wärmeplanung der Verwaltung und/oder der EPL vor, um die für 2030 und 2050 gesetzten Klimaschutzziele im Bereich der Wärmeversorgung stadtweit zu erreichen?
Im Bereich der kommunalen Wärmeplanung ist viel Bewegung. Die KEAN erarbeitete derzeit ein Wärmebedarfskataster, das im 1.Quartal 2023 zur Verfügung gestellt werden soll. Drauf aufbauend kann evtl. das DEKODA-Konzept der Region Hannover weiter genutzt werden, alternativ Fördermittel der Kommunalrichtlinie (Fokuskonzept). Hier gilt es noch etwas abzuwarten, bevor das weitere Vorgehen konkretisiert wird. Die Verwaltung ist dazu in engem Austausch mit der Region.
Mögliche weitere Schritte bzw. mögliche Maßnahmen werden u.a. im Rahmen der Aktualisierung des Klimaschutzaktionsplanes in der "Klimawerkstatt Energie" entwickelt. EPL prüft laufend, wie der Beitrag zu den Klimaschutzzielen gestaltet werden kann und setzt geeignete Maßnahmen in ihrer Sphäre kontinuierlich um.
3. Wann werden alle derzeit vorhandenen Energiezentralen und Nahwärmenetze vollständig mit regenerativen Energien betrieben werden?
Soweit es die Energiezentralen der EPL betrifft ist ein entsprechender Zeitplan noch nicht erstellt. Die Art der Wärmeversorgung in den anderen kommunalen Gebäuden wird geprüft, wenn ein Austausch ansteht.
4. Wurde die im Jahr 2020 angekündigte Umstellung der Wärmeversorgung des Betriebshofs auf eine Pelletheizung umgesetzt?
Die Erneuerung der Wärmeversorgung des Betriebshofs mit zwei Holzpelletkesseln und solarer Unterstützung, erfolgt derzeit und soll bis September 22 abgeschlossen werden.
5. Welche Wärmeversorgung wurde für die „Wasserwelt“ realisiert, wie hoch ist der Anteil regenerativer Energie?
Für die Wärmeversorgung der „Wasserwelt“ wurde vom Eigenbetrieb Bad ein Erdgas-BHKW (vorrangig zur Eigenstromversorgung) und eine Erdgas-Spitzenlastkesselanlage realisiert.
Derzeit wird von EPL eine PV-Anlage geplant, die bis Ende 2022 auf den dafür bereits vorgesehenen Dachflächen der Wasserwelt umgesetzt wird.
6. Welche Wärmeversorgung ist für das Gymnasium im Neubau vorgesehen, wie hoch ist der Anteil regenerativer Energie?
Die Wärmeversorgungsanlage für das Gymnasium besteht aus einem Erdgas-BHKW, einer Wärmepumpe sowie einer Erdgas-Spitzenlastkesselanlage. Die Wärmepumpe soll vorrangig mit Strom aus der ebenfalls vorgesehenen PV-Anlage betrieben werden. Planerisch gehen wir von einem regenerativen Anteil an der Wärmeversorgung in Höhe von mindestens 23 % aus. Dieser Anteil soll im praktischen Betrieb durch Optimierung bestenfalls weiter erhöht werden.
7. Werden bei Neubauten städtischer Gebäude (Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrhäuser etc) Nahwärmeinseln eingeplant, inklusive der Versorgung der nahegelegenen nichtstädtischen Gebäude im jeweiligen Quartier?
Dies wird bei jedem Objekt geprüft. Eine pauschale Aussage kann dazu nicht gemacht werden.
8. Welche Quartiere in unserer Stadt will die Verwaltung und/oder EPL in den nächsten Jahren mit neuen Nahwärmenetzen versorgen?
Im Rahmen der laufenden Aktivitäten des Klimaschutzprogramms werden ständig weitere Quartiere ermittelt bzw. Möglichkeiten geprüft, weitere Nahwärmenetze zu entwickeln. Ausgangspunkte sind regelmäßig zu modernisierende Energiezentralen in städtischen Liegenschaften z.B. IGS-Süd, GS Kaltenweide, GS Krähenwinkel, GS Godshorn, GS Engelbostel.
9. Welche Ausbaumöglichkeiten sind noch für die etablierten Energiezentralen und Nahwärmenetze gegeben - wieviele Haushalte könnten daran noch angeschlossen werden, ggf. mit Aufrüstung der Anlagen um weitere Module?
Die Ausbaumöglichkeiten von bereits vorhandenen Wärmenetzen der EPL sind unterschiedlich. Wenige Wärmenetze, wie z.B. Weiherfeld sind nicht weiter ausbaufähig, andere sind eher eingeschränkt ausbaufähig, während wieder andere deutlich ausbaufähig bleiben. Beispielsweise wird das Wärmenetz in Langenhagen-Zentrum permanent ausgebaut, indem neue Liegenschaften angeschlossen werden. Geplant ist bis Oktober 2022 weitere Liegenschaften mit rund 100 Haushalten anzuschließen. Mit dem Ausbau der Wärmenetze werden erforderlichenfalls die Erzeugungsanlagen ebenfalls ergänzt.
10. Wurde eine Priorisierung der Stadtquartiere vorgenommen, z.B. nach Wärmeanschlussdichte oder Wärmebedarf, um die Umstellung auf regenerative Nahwärme bevorzugt dort voranzutreiben, wo es am wirtschaftlichsten und zugleich am effizientesten ist?
Die zuletzt errichteten Wärmenetze hatten ihren Ausgangspunkt in den städtischen Liegenschaften (Schulen), in denen die Wärmeerzeugungsanlage erneuerungsbedürftig waren bzw. sind. Ausschlagegebend waren/sind dann stets die in räumlicher Nähe befindlichen Liegenschaften, die mitversorgt werden können. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitig marktfähigen Wärmepreisen die wesentlichen bestimmenden Kriterien. EPL geht dabei regelmäßig in Vorleistung bei der Errichtung der Netze bzw. der Erzeugungsanlagen und entwickelt die Anschlussdichte in den Wärmenetzen im Laufe der Jahre durch Neuanschlüsse.
11. In welchem Umfang soll dabei das KfW-Programm 432 genutzt werden?
Das KfW-Programm wurde in Wiesenau genutzt und als sehr arbeits- und dokumentierintensives Programm mit geringem Benefit beurteilt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass allein aufgrund dieses Programms Eigentümer in der Regel nicht davon überzeugt werden können, ihre Gebäude energetisch zu verbessern. Viel entscheidender sind konkrete Förderungen von energetischen Maßnahmen über andere bestehende Programme durch Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen, die den Entscheidungsprozess der Eigentümer befördern.Es gibt deshalb keine weiteren Planungen zur Nutzung des Programms.
12. Müssen zunächst für Konzepterstellung, Umsetzungsmanagement und erste Investitionen Mittel im städtischen Haushalt oder in der Finanzplanung der EPL vorgesehen werden, und wenn ja, sind solche Mittel in den Planungen bereits enthalten?
Im Mittelfristplan der EPL sind für Investitionen Mittel in der Größenordnung von durchschnittlich etwa 2 Mio. EUR eingestellt. Bei Bedarf für konkrete Projekte, der über diesen Planansatz hinausgeht, ist eine Aufstockung der Mittel jederzeit möglich. Von städtischer Seite sind derzeit keine Mittel eingeplant.
13. Wurde bei der aktuell vorgelegten Untersuchung zur möglichen Gründung eigener Stadtwerke in Erwägung gezogen, diesen die kommunale Wärmeplanung und deren Umsetzung zu übertragen?
Nein, da EPL bereits ein großes Nahwärmenetz betreibt und ein Partner für innovative Lösungen ist, siehe Neubau Gymnasium.
14. Wird die Idee der Nutzung von Tiefengeothermie auf dem Flughafengelände noch verfolgt und könnte Tiefengeothermie ein lohnender Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung sein?
Der Flughafen entwickelt in diesem Jahr eine Klimastrategie, die den möglichen Zeitpunkt für eine Klimaneutralität und den Fahrplan dorthin definieren wird. Tiefengeothermie wird in die Betrachtung einbezogen.
15. Werden die Flughafengebäude bereits mit regenerativen Energien bewirtschaftet (Wärme, Kühlung, Strom) und wenn nicht oder nur teilweise, gibt es eine Zeit- und Vorgehensplanung für die Umstellung?
Der Flughafen bezieht keinen oder nur wenig Strom aus dem Netz. Der Strom wird (fast) komplett mit BHKWs erzeugt, die aber mit fossiler Energie betrieben werden. Die Wärme/Kälte wird ebenfalls über die BHKWs bereit gestellt.
16. Welchen Stellenwert werden nach Einschätzung der Verwaltung / der EPL Solarthermie und Erdwärme in der kommunalen Wärmeplanung haben?
Solarthermie und besonders Erdwärme werden zukünftig immer mit berücksichtigt und geprüft werden.
Einschätzung EPL:
Solarthermie kann sinnvoll zur liegenschaftsbezogenen Erzeugung von Warmwasser im Sommer sein (siehe Betriebshof). Die Nutzung von Solarthermie für Wärmenetze geht in der Regel mit dem Bedarf für thermische (saisonalen) Speicherkapazität einher, das die Umsetzung solcher Projekte wirtschaftlich aber auch technisch recht komplex machen, wenn sie denn überhaupt umsetzbar sind.
17. Wie beurteilt die Verwaltung / die EPL den künftigen Stellenwert der sog. „Kalten Nahwärme“ und ist geplant, diese auch in Langenhagen zu nutzen?
Ein „kaltes“ Nahwärmenetze zeichnet sich durch eine (oder mehrere) zentrale Erdwärmesonden aus, die Wasser bei ca. 10 bis 12 Grad Celsius an die angeschlossenen Liegenschaften liefert, in denen dezentrale Wärmepumpen zur Bereitstellung von Heizungs- und Brauchwarmwasserwärme installiert und betrieben werden.
Kalte Nahwärmenetze erfordern entsprechende Randbedingungen (örtliche Gegebenheiten, Wärmeanforderungen, Temperaturanforderungen, die von Nutzerseite eingehalten werden), um technisch und wirtschaftlich realisierbar zu sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind kalte Nahwärmenetze in Kombination mit dezentralen Wärmepumpen ein vielversprechendes, zukunftsfähiges Konzept. Dieses Konzept eignet sich – wegen der oben genannten Voraussetzungen - bisher ausschließlich für Neubaugebiete. Wird ein solches geplant, wird kalte Nahwärme als eine Alternative zukünftig geprüft.
Auch in Bestandsgebieten sucht die Verwaltung / die EPL nach entsprechend anwendbaren fossilenergiefreien Lösungen.
Ratsanfrage:
Wie ist der Bearbeitungsstand des zu erstellenden Konzeptes zur Aktivierung zusätzlicher Standorte für Bäume, vorrangig Straßenbäume in der Innenstadt? Zu wann kann mit dem Konzept gerechnet werden?
In der Ausschusssitzung des SBUuKA am 3.3.2022 hat RM Silke Musfeldt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter Punkt „Anfragen und Mitteilungen“ zu dem Beschluss des Änderungsantrages BD 2021/402-1 zum Sofortprogramm Perspektive Innenstadt - Einzelmaßnahmen Baumpflanzungen und Erneuerung vom Baumstandorten in der Innenstadt (BD/2021/402) - Erstellung eines Konzeptes zur Aktivierung zusätzlicher Standorte für Bäume, vorrangig Straßenbäume in der Innenstadt und deren Konzepterstellung nach dem Stand der Bearbeitung gefragt.
Nach Auskunft von Frau Schneider wird dieses Konzept mit eigenem, noch nicht verfügbaren Personal erstellt und nicht nach extern vergeben.
Dies entspricht jedoch nicht dem Beschluss des Rates vom 13.12.2021, welcher das zusätzliche Budget von 30.000€ Fördersumme der ursprünglichen Maßnahme im Rahmen Perspektive Innenstadt vorsieht.
Zuwendungsfähig sind gemäß der Förderrichtlinien Perspektive Innenstadt nur Sachausgaben, zu denen die eigenen Personalkosten nicht gehören.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um eine schriftliche Erläuterung.
Antwort vom 20.04.2022:
Hier handelt es sich um zwei verschiedene Vorgänge/ Vorhaben:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt, das zu erstellende Aufforstungskonzept für Langenhagen hinsichtlich der Empfehlungen des Fachgutachters Prof. Dr. Kaiser (mdl. am 3.03.2022 im SBUuAK) zu ergänzen. Folgende relevante Aspekte der CO2-Speicherung im Rahmen einer extensiven Landnutzung sollen neben naturschutzfachlichen Aspekten zusätzlich im Konzept berücksichtigt werden und entsprechende Flächen vorgeschlagen werden:
Erläuterung:
Die Ausführungen des Fachgutachters Prof. Dr. Kaiser am 3.03.2022 im SBUuAK geben Anlass zu den o. g. Änderungen.
Aus Klimaschutzgründen ist eine möglichst langfristige Festlegung von CO2 anzustreben. Diese erfolgt nicht nur im Holz von – im Idealfall - möglichst langlebigen, strukturreichen Naturwäldern, sondern insbesondere auch in den Waldböden, ebenso wie in Mooren und in Grünlandböden. Deshalb sollen diese ebenso wie alte Gehölzbestände als wichtige bestehende CO2-Senken gesichert und erhalten werden. Dazu gehört auch, stehendes Totholz stehen zu lassen, wo dies unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht möglich ist. Um CO2-Freisetzungen zu verhindern sind Moore nass zu belassen oder wieder zu vernässen und Grünland weiter in (extensiver) Nutzung zu halten.
Nach den Ausführungen im SBUuAK vom 3.3.2022 ist es aus rechtlichen und fachlichen Gründen erforderlich die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie die Neuanlage von strukturreichen Mischwäldern unter Berücksichtigung von Biotop- und Artenschutzaspekten (insbesondere Grünlandschutz und Schutz von Vogelarten des Offenlands wie Kiebitz und Feldlerche) durchzuführen.
Außerdem wurde in der Diskussion im SBUuAK deutlich, dass in jedem Einzelfall die Abwägung mit den anderen Klimaschutzzielen wie der Gewinnung regenerativer Energie (z.B. Solarenergienutzung, Agri-PV) und mit den Zielen Landwirtschaft/regionale Lebensmittelproduktion, Landschaftsschutz und Naherholung zu erfolgen hat, um nicht die CO2-Bindung vor Ort mit klimaschädlichen Auswirkungen anderenorts wirkungslos zu machen.
Bei der Umwandlung von Intensivgrünland in Extensivgrünland soll auf Umbruch und andere mechanische Bodenstörungen wie Neueinsaaten, die zu Humusabbau und damit CO2-Freisetzung führen, verzichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen ersten Entwurf einer Liste posthum zu ehrender Bürger*innen zu erstellen, die sich zu Lebzeiten insbesondere durch ehrenamtliches Engagement für unsere Stadt verdient gemacht haben. Ziel ist die Ehrung durch Namensgebung für Straßen / Plätze / Wege in Langenhagen. Die Aufstellung soll zu den Namen die Gründe der Ehrung beinhalten. Die Sortierung soll eine Priorisierung ausdrücken. Der Entwurf wird um Vorschläge der Mitglieder des Rates ergänzt. Die Liste wird vom Rat beschlossen.
Erläuterung:
Eine Diskussion über den Vorschlag einer Namensgebung hat den Eindruck erweckt, dass in der Verwaltung keine Liste existiert, auf der verstorbene Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt verzeichnet sind, an die auf Grund ihrer besonderen Lebensleistung dauerhaft erinnert werden soll, indem Straßen, Plätze oder Wege, evtl. auch städtische Gebäude, nach diesen Personen benannt werden. Um der Bedeutung einer solchen Ehrung gerecht zu werden, sollte eine Liste solcher Bürgerinnen und Bürger angelegt und fortgeschrieben werden. Da nicht alle zugleich geehrt werden können, ist sinnvoll, in der Liste eine Priorisierung vorzunehmen sowie ggf. die Empfehlung geeigneter Areale / Ortsteile Langenhagens. Die erste Vorschlagliste der Verwaltung soll um Vorschläge der Ratsmitglieder ergänzt werden, wobei auch diese Ergänzungen und die Priorisierungen der politischen Abstimmung bedürfen. <BD/2022/114>
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der BD/2021/445-2 wird wie folgt ergänzt: Die zu erarbeitende Neuplanung soll den Kreuzungsbereich so nach Norden erweitern, dass die Schüler*innen möglichst zu Fuß und per Rad über die Theodor-Heuss-Straße nördlich der Straße "An der Neuen Bult" direkt auf das Schulgelände gelangen können. Die Planung soll eine Beschreibung der künftigen Ampelanlage und -Schaltung beinhalten und das Szenario für alle vier Äste aufzeigen, das sich aktuell und nach Verlängerung der Stadtbahn bis zur Buswendeanlage ergeben wird. Ein möglicher (Fuß- und) Radweg auf der Ostseite der Theodor-Heuss-Straße zwischen "An der Neuen Bult" und Bothfelder Straße soll ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden. <BD/2021/445-2>
Beschlussvorschlag:
Die Planung der Straße Altenhorst wird so verändert, dass durch Nachpflanzungen und Ersatzpflanzungen von Bäumen der frühere Allee-Charakter wiederhergestellt wird.
Die aktuelle Planung geht vorrangig auf den aktuellen Baumbestand rechts- und linksseitig der Straße Altenhorst ein. Es gibt jedoch diverse frühere Baumstandorte, die "verwaist" sind, da nach Verlust des Baumes keine Ersatzpflanzung erfolgt ist.
Die Straße war ursprünglich eine Allee, die das Erscheinungsbild von Altenhorst maßgeblich geprägt hat. Die Nach- und Ersatzpflanzungen von Bäumen im Zusammenhang mit der notwendigen Erneuerung der Straße soll diesen früheren Allee-Charakter wiederherstellen. Dadurch wird zugleich ein höherer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt, die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ um die Schneeräumung auf Radverkehrsanlagen zu erweitern und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten.
Es ist das erklärte Ziel der Stadt Langenhagen, den Radverkehr als klimaschonende und umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Dazu gehört auch die Berücksichtigung des ganzjährigen Alltagsradverkehrs.
Die aktuelle Schneeperiode hat gezeigt, dass die bisherige Verfahrensweise, die Schneeräumung auf Radwegen vollständig an die Anlieger*innen zu übertragen, durch unzureichende Räumung vielfach zu stark eingeschränkter Nutzbarkeit und in Teilen sogar zur Unbenutzbarkeit der Radwege und damit zu einer übermäßigen Behinderung des Radverkehrs führt. Das ist angesichts der ganzjährigen Bedeutung der Radwege für den Alltagsverkehr nicht mehr angemessen.
Um den Radverkehr künftig auch unter winterlichen Bedingungen so gut wie möglich gewährleisten zu können, soll die Schneeräumung der Radwege daher künftig grundsätzlich durch die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ durchgeführt werden. Soweit die vorhandenen Kapazitäten des Eigenbetriebs Stadtentwässerung nicht ausreichen, diese Aufgabenerweiterung zu übernehmen, können Dritte hiermit beauftragt werden.
Für die Umsetzung sind Anpassungen der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung sowie eine Neukalkulation der Winterdienstgebühr erforderlich. Dabei ist auch zu prüfen, für welche Radverkehrsanlagen die Räumpflicht der städtischen Straßenreinigung und für welche sie weiter den Anlieger*innen obliegen soll. Möglicherweise müssen die Winterdienstklassen weiter ausdifferenziert werden, um Straßen mit Radwegräumung und solche ohne Radwegräumung zu unterscheiden. Abschließend muss die Gebührenkalkulation überprüft werden. Die Leistungsausweitung wird zu einer Gebührenerhöhung führen, die allerdings vergleichsweise gering ausfallen wird und der durch die künftig verlässliche Räumung für den Radverkehr ein großer Nutzen für die Allgemeinheit gegenüber steht.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Langenhagen gründet gemeinsam mit interessierten Kooperationspartner*innen die Initiative „Langenhagen ohne Plastik“ – LoP. Ziel der Initiative ist es, Aktivitäten zur Plastikvermeidung zu bündeln und ihnen einen sichtbaren und wirksamen Rahmen zu geben. Die Kooperationspartner*innen verzichten im eigenen Wirkungskreis auf den Einsatz von vermeidbarem Plastik, fördern den Einsatz plastikfreier und plastikreduzierter Alternativen und die Umstellung von Einwegauf Mehrwegsysteme und informieren über Vermeidungs- und Einsparmöglichkeiten von Plastikverpackungen, Einweggeschirr u.ä. plastikhaltigen Produkten. Erläuterung: In Deutschland fielen 2019 6,3 Mio. t Kunststoffabfälle an. Das entspricht pro Kopf der Bevölkerung einer Menge von ca. 76 kg. Davon waren 38 kg Verpackungsabfälle, die häufig nur einmal verwendet wurden. Umgerechnet auf die Bevölkerung von Langenhagen entspricht das einer Menge von 2.083 Tonnen Plastikmüll im Jahr. Besonders augenfällig wird das weltweite Problem in den Meeren. Jährlich gelangen nach Schätzungen zwischen 5 und 13 Mio. Tonnen Plastikmüll in die Meere. Doch die Lösung dafür liegt an Land! In den vergangenen Jahren ist die Menge an Plastikabfällen trotz der wachsenden Aufmerksamkeit für das Thema immer weiter angestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig: So werden bspw. Verpackungen von Frischware durch Klappdeckel oder Henkel aufwändiger, die Packungs- bzw. Portionsgrößen werden kleiner Vorlage-Nr. BD/2021/164 Seite: 2/2 und der Anteil unverpackter Frischware nimmt ab. Gleichzeitig steigt der Anteil von Einweggetränkeflaschen sowie des Außerhaus-Verzehrs und der sog. Convenience-Produkte mit aufwendigeren Verpackungen an. An diesem Problem können auch die in diesem Jahr in Kraft tretenden Verbote von bestimmten Einwegplastikprodukten wie Trinkhalmen, Polystyrolschalen und Einkaufstüten nichts Grundlegendes ändern. Von den Verboten ist nur ein Bruchteil der Kunststoffabfälle betroffen. Darüber hinaus ist absehbar, dass stattdessen andere Einwegprodukte zum Einsatz kommen, die ebenfalls in hohem Maße aus Kunststoffen bestehen. Für den Plastikmüll sind wir alle in irgendeiner Weise verantwortlich: Die Verbraucher*innen, Händler*innen, Unternehmen und Gewerbetreibende, Vereine, Verbände und Organisationen sind gleichermaßen betroffen und zum Handeln aufgefordert. Eine gemeinsame Initiative möglichst vieler Kooperationspartner*innen kann daher auf lokaler Ebene durch die Verminderung oder besser Vermeidung von Plastik einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten. Eine Initiative zur Vermeidung von Plastikmüll trägt zur Erreichung mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bei, darunter die Ziele „12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ und „13 Maßnahmen zum Klimaschutz“. Ein Vorbild für eine Initiative in Langenhagen kann das hannoversche Pendant „Hannover ohne Plastik“ sein, das seit 2019 tätig ist. Die Stadtverwaltung soll daher potenzielle Kooperationspartner*innen aktivieren und mit diesen eine gemeinsame Selbstverpflichtung erarbeiten. Durch eine gemeinsame, von der Stadt betreute Marke können eine eine große Sichtbarkeit und eine entsprechend große Wirkung erreicht werden. <BD/2021/164 >
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt die im ISEK aufgeführten Wohnbaugebiete auf ca. 65 ha Wohnbauland gemäß der als Anhang beigefügten Änderungstabelle und bereitet damit die Errichtung von ca. 1.700 WE vor. Zusätzlich besteht eine Handlungsreserve von rund 300 WE. Mit dieser Eingrenzung ermöglicht das ISEK die Errichtung von 2.050 WE bis etwa zum Jahr 2035.
2. Für das Baugebiet „Weiherfeld Nordost“ bleibt der vom Rat beschlossene Entwicklungshorizont als „mittelfristig“, also ab 2027, in Abhängigkeit zur Entwicklung der Infrastruktur bestehen.
3. Für alle Wohnbaugebiete wird im ISEK ein Anteil öffentlich geförderten bzw. bezahlbaren Wohnungsbaus von generell 30 % vorgesehen.Vorlage-Nr. BD/2020/424-3 Seite: 2/3
4. Bei den gewerblichen Bauflächen soll die Fläche „Nördlich Lönsweg“ nach Norden bis zur Wohnbebauung ausgedehnt werden. Von „Airport West“ wird nur die östliche Fläche für Gewerbeansiedlung vorgesehen. Zur Nutzung des Gebietes „südlich Langenhagener Straße“ wird vorerst keine Festlegung getroffen.
5. Bei der Entwicklung der einzelnen Flächen ist die Auslastung der örtlichen Infrastruktur (Schule, Betreuung, Verkehr) zu beachten und entsprechend anzupassen.
< BD/2020/424-3>
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt die folgenden Änderungen des Entwurfs für den Haushaltsplan 2021/2022:
Allgemeines 1. Es wird ein Haushalt nur für das Jahr 2021 beschlossen, kein Doppelhaushalt 2021/2022.
... Weiteres Im Download: <BD/2020/549-2>
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, angesichts der bestehenden Sanierungsbedarfe in der Grundschule Krähenwinkel folgende Punkte zu prüfen: 1.) Ist es wirtschaftlich günstiger, das Hauptgebäude der Grundschule Krähenwinkel durch einen Neubau zu ersetzen, anstatt zunächst Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen? Um einen Neubau an gleicher Stelle zu ermöglichen, könnte vorübergehend ein Modulbau an anderer Stelle in der Ortschaft errichtet werden. 2.) Zu prüfen ist dabei vor dem Hintergrund des umfangreichen Investitionsprogramms und der angespannten Personalressourcen im Hochbaubereich auch eine Generalunternehmerausschreibung. 3.) Als Variante zur Verkürzung der Bauzeiten bei hoher Wirtschaftlichkeit ist die Modulbauweise zu prüfen. 4.) Für den Fall einer positiven Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen, wie das Investitionsprogramm an anderer Stelle reduziert werden kann, um den Kreditbedarf nicht zu erweitern. <BD/2021/019>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Die Unabhängigen: Anfrage zur Vorlage BD/2020/425: Ausbau der Straße Handelshof sowie Umgestaltung der Platzfläche zwischen Markthalle und StadtbahnhaltestelleLangenhagen/Zentrum
Anfrage: Aus unserer Sicht sind in dem vorgeschlagenen Projekt eine Reihe von Fragen in verkehrlicher Hinsicht bisher unbeantwortet.
1. Welche Verkehrsbelastung der einzelnen Verkehrsarten (MIV, ÖPNV, Lieferverkehr, Radverkehr, Fußverkehr) wird erwartet und mit welcher Qualität kann diese jeweils abgewickelt werden?
2. Welche Frequenzen ergeben sich an der geplante Ein- und Ausfahrt aus dem Neubau in die Straße Handelshof? Welche Beeinträchtigungen ergeben sich aus der Ausfahrt für den ÖPNV in der Straße Handelshof?
3. Wie würde sich eine Gebäudeausfahrt und auch -einfahrt zur und von der Schönefelder Straße auf die Verkehrsbelastung der Straßen Handelshof und Schönefelder Straße auswirken?
4. Welche Alternativen sieht die Verwaltung zu einer Möglichkeit des Anlieferverkehrs über den geplanten Wendehammer nach Westen zum CCL? B. Wendehammer Handelshof:
5. Reicht der 12-m-Radius für Transportfahrzeuge zur Dialyse und für die Durchfahrt eines Gelenkbusses?
6. Was passiert, wenn dort beide Fahrzeugtypen aufeinander treffen? C. Parkplätze:
7. Reichen drei Stellplätze für Transportfahrzeuge der Dialysepatienten aus? Wieviele Transportfahrzeuge sind gleichzeitig zu erwarten und wo werden diese abgestellt?
8. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, Stellplätze für Menschen mit Behinderung näher am Stadtbahn- und Bushaltepunkt Zentrum zu platzieren? D. Radverkehr:
9. Wie will die Verwaltung die Nutzung der Fußgängerbereiche für Radfahrende legalisieren?
10. Ist eine Verbreiterung des Radweges an der Nordseite der Bothfelder Straße geplant, um eine Nutzung in beide Fahrtrichtungen (nach Osten und Westen) zu ermöglichen?
11. Welche Alternativen bestehen zu der Planung, dass die Zufahrt zu der "Fahrradstation" über einen gemeinsamen Fuß- und Radweg in zwei Richtungen erfolgen soll? Vorlage-Nr. BD/2020/425-4 Seite: 2/2
12. Erfüllt die Breite dieser Verbindung die Anforderungen? Wäre auf dieser Strecke die Begegnung eines Lastenfahrrades mit einem Zwillingskinderwagen oder einem Rollstuhl möglich? E. Alternativen zur Busspur:
13. Welche Alternativen prüft die Verwaltung mit dem Ziel, die Verbindung des Neubaus zum Stadtzentrum nicht durch eine Busspur zu beeinträchtigen?
14. Wäre es – ggf. ohne Verbreiterung der Straße Handelshof – möglich, dass die Busse aus der Schönefelder Straße nördlich der Stadtbahngleise auf einer neu anzulegenden Fahrspur nach Westen fahren und (zu Lasten des geplanten Schmuckplatzes) dort ein Wendehammer angelegt wird (Durchmesser 22 m)?
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Berliner Allee zwischen Magdeburger Straße und Weißer Weg gemäß BD/2020/358 die folgenden Änderungen auszuführen: 1. Auf der Nordseite der Berliner Allee, in Fahrtrichtung Westen, wird von der Verwaltung das Verkehrszeichen 340 angeordnet (gemäß §42, Abs. 6 Nr. 1 g StVO). Es wird ab dem Anschluss des gemeinsamen Fuß- und Radweges am Weißen Weg bis zur Kreuzung Hannoversche Straße ein Fahrrad-Schutzstreifen mit 1,50 m Breite mit roter Farbe, weißen unterbrochenen Seitenlinien und häufig aufgebrachten weißen Fahrradsymbolen markiert. Ausgenommen sind die Bushaltestellen. 2. Die Erlaubnis der Mitnutzung des Fußweges auf der Südseite durch Radfahrende wird im gesamten Bereich zwischen der Kreuzung Hannoversche Straße und Weißer Weg auf die Fahrtrichtung Osten eingeschränkt. 3. Ferner wird die zulässige Geschwindigkeit in der Berliner Allee auf 30 km/h beschränkt. Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Die Unabhängigen: Fahrradfreundliche Gestaltung der Berliner Allee Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Berliner Allee zwischen Magdeburger Straße und Weißer Weg gemäß BD/2020/358 die folgenden Änderungen auszuführen: 1. Auf der Nordseite der Berliner Allee, in Fahrtrichtung Westen, wird von der Verwaltung das Verkehrszeichen 340 angeordnet (gemäß §42, Abs. 6 Nr. 1 g StVO). Es wird ab dem Anschluss des gemeinsamen Fuß- und Radweges am Weißen Weg bis zur Kreuzung Hannoversche Straße ein Fahrrad-Schutzstreifen mit 1,50 m Breite mit roter Farbe, weißen unterbrochenen Seitenlinien und häufig aufgebrachten weißen Fahrradsymbolen markiert. Ausgenommen sind die Bushaltestellen. 2. Die Erlaubnis der Mitnutzung des Fußweges auf der Südseite durch Radfahrende wird im gesamten Bereich zwischen der Kreuzung Hannoversche Straße und Weißer Weg auf die Fahrtrichtung Osten eingeschränkt. 3. Ferner wird die zulässige Geschwindigkeit in der Berliner Allee auf 30 km/h beschränkt. <BD/2020/454>
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Standortkonzept für Wertstoffsammelplätze zu erarbeiten, das für mindestens 90 % der Einwohner*innen einen Standort in einer Maximalentfernung von 350 Metern Luftlinie vorsieht. Vor einer Festlegung von Standorten sollen Gespräche mit den Verantwortlichen der passenden Einzelhandelsstandorte geführt werden, um die Wertstoffsammelplätze bevorzugt auf deren Flächen (z. B. Stellplatzanlagen) unterbringen zu können. <BD2020/298>
Beschlussvorschlag:
1. Es wird eine Unterschutzstellung von Bäumen im Stadtgebiet Langenhagens als geschützte Landschaftsbestandteile angestrebt.
2. Mit dieser Zielsetzung wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig eine einstweilige Unterschutzstellung zu erlassen. Merkmal zu schützender Bäume ist ein Stammumfang von 100 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem gewachsenen Erdboden; bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von mindestens 30 cm aufweist.
3. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die Erwerbszwecken dienen, sind von der Unterschutzstellung ausgenommen.
4. Für Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, die geschützte Bäume betreffen, ist vorab eine Genehmigung der Stadtverwaltung einzuholen. Bei Beseitigung eines geschützten Baumes kann die Stadt mit der Genehmigung die Auflage einer Nachpflanzung verbinden.
5. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
6. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auf der Grundlage der vorstehenden Festlegungen eine Baumschutzsatzung für die Stadt Langenhagen zu entwerfen und bis Anfang September 2020 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. <BD/2020/134>
Beschlussvorschlag: Der VA der Stadt Langenhagen beschließt: Alle stadteigenen Fahrzeuge werden am Heck mit einem großen Aufkleber ausgestattet, der auf den Mindest-Abstand hinweist, der beim Überholen von Radfahrenden eingehalten werden muss. Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Die Unabhängigen Abstandsaufkleber auf Fahrzeugen der Stadt Langenhagen Beschlussvorschlag: Der VA der Stadt Langenhagen beschließt: Alle stadteigenen Fahrzeuge werden am Heck mit einem großen Aufkleber ausgestattet, der auf den Mindest-Abstand hinweist, der beim Überholen von Radfahrenden eingehalten werden muss. <BD/2020/263>
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt als Umsetzung eines Entwicklungszieles aus der Friedhofsentwicklungsplanung die Konzentration der Bestattungsflächen.
2. Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt als Umsetzung eines Entwicklungszieles aus der Friedhofsentwicklungsplanung den Rückzug in Kernbereiche auf den Friedhöfen in Kaltenweide, Godshorn und Grenzheide.
3. Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt als Umsetzung eines Entwicklungszieles aus der Friedhofsentwicklungsplanung den Rückzug aus dem Friedhof Imhoffstraße.
4. Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt als Umsetzung eines Entwicklungszieles aus der Friedhofsentwicklungsplanung die Entwidmung einer Teilfläche des Friedhofes Godshorn.
5. Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt als Umsetzung eines Entwicklungszieles aus der Friedhofsentwicklungsplanung die Einführung weiterer, neuer Bestattungsformen, die veränderten Ansprüchen von Angehörigen gerecht werden und auch auf eine verbesserte Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind. Dafür sind neben weiteren Alternativen auch folgende Bestattungsformen zu untersuchen: Baumbestattungen, Kolumbarien, Themengrabstätten, Halb-Anonyme Gräber, Urnenstelen.
6. Über die Umsetzung des Entwicklungszieles aus der Friedhofsentwicklungsplanung der Ermöglichung von muslimischen Beisetzungen wird nach einer Markterhebung und der Abklärung von Rahmendingungen (Bedarf an weiteren Parkplätzen, Angebot von Räumen für Bestattungsfeiern usw.) entschieden. <BD/2019/488-1>
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Querungshilfe (3,50 m) im Verlauf der L 382 in der Ortsdurchfahrt in Schulenburg östlich der Einmündung Dorfstraße zu planen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. <BD/2020/039>
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Langenhagen beauftragt die Verwaltung, durch Verkehrsplanungsbüros mit einer Spezialisierung auf den Radverkehr ein „Radverkehrskonzept 2030“ für Langenhagen entwickeln zu lassen. Das Konzept soll möglichst bis Ende 2020 erstellt werden. Es soll Maßnahmen vorsehen, durch die das Ziel eines Radverkehrsanteils von mindestens 20% im Stadtgebiet Langenhagens bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Ein entsprechendes Controlling soll begleitend aufgebaut werden.
Für die Konzeptentwicklung werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Geeignete Maßnahmen zur sofortigen Durchführung können innerhalb der Leitlinien des Radverkehrskonzeptes 2020 schon vorab begonnen werden. <BD/2019/308>
Beschlussvorschlag: Der VA/RAT beschließt: Die Stadt Langenhagen wird Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) <BD/2020/078>